§ 16 Abs 4 lit b vlbg RPlG 1996
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Benützung einer Wohnung als Ferienwohnung aufgrund „besonderer persönlicher und familiärer Verhältnisse“ setzt voraus, dass enge familiäre Verhältnisse zu im Nahebereich der betreffenden