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Aufstellen eines Ofens; Zustandsdelikt; Dauerdelikt

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/6bbl 2022, 18 Heft 1 v. 2.3.2022

§ 37 Abs 1 Z 5 nö BauO 2014

Der Tatbestand des „Aufstellens“ eines Ofens ohne Eignungsbefund ist mit der Herbeiführung eines solcherart zu qualifizierenden Sachverhaltes abgeschlossen; beim „Aufstellen“ handelt es sich um kein Dauerdelikt.

LVwG Nö, 19.10.2021, LVwG-S-2359/001-2021

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