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Lawinengefahr; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/3bbl 2022, 17 Heft 1 v. 2.3.2022

§ 23 Abs 3 lit d krnt BauO 1996, § 3 krnt BauV

Nachbarn haben kein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass bei baulichen Maßnahmen darauf zu achten wäre, dass die in einem Katastrophenfall für das Nachbargrundstück zu erwartenden Naturgefahren keine quantitative Änderung erfahren.

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