§ 2 Abs 2 bgld KanalanschlussG, § 2 Abs 4 bgld KanalanschlussG
Ein Überprüfungsverfahren bezüglich der Gefahr einer nachteiligen Auswirkung einer Versickerung oder Verrieselung ist ausschließlich von Amts wegen einzuleiten.
§ 2 Abs 2 bgld KanalanschlussG, § 2 Abs 4 bgld KanalanschlussG
Ein Überprüfungsverfahren bezüglich der Gefahr einer nachteiligen Auswirkung einer Versickerung oder Verrieselung ist ausschließlich von Amts wegen einzuleiten.