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Änderung des Wohnungseigentumsobjekts; Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/231bbl 2021, 250 Heft 6 v. 23.11.2021

§ 16 Abs 2 Z 1 WEG

Eine Um- oder Neugestaltung eines Wohnungseigentumsobjekts durch Aufstockung einer Dachgeschoßwohnung zum Zwecke der Errichtung von vier selbständigen Maisonettwohnungen, wodurch der Dachfirst um 2,5 m erhöht und die Nutzfläche von 180 auf 280 m2 vergrößert würde, stellt eine wesentliche Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen der anderen Miteigentümer dar.

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