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Verkehrsüblichkeit einer Außenklimaanlage

RechtsprechungZivilrechtBarbara Egglmeier-Schmolkebbl 2021/230bbl 2021, 249 Heft 6 v. 23.11.2021

§ 9 MRG

Die Errichtung einer Außenklimaanlage ist keine privilegierte Veränderung im Sinn des § 9 Abs 2 MRG.

Voraussetzung für die Ersetzung der Zustimmung zur vom Mieter beabsichtigten wesentlichen Veränderung nach § 9 Abs 1 Z 2 MRG ist daher die Verkehrsüblichkeit der beabsichtigten Veränderung.

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