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Vertretungsmacht Bürgermeister; Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde; Energieoptimierungs- und Wartungsvertrag für eine Mehrzweckhalle

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/229bbl 2021, 249 Heft 6 v. 23.11.2021

§ 867 ABGB, § 104 krnt AGO

In der Gemeindeordnung selbst aufgenommene Vorschriften stellen nicht bloße Organisationsvorschriften über die interne Willensbildung öffentlich-rechtlicher Körperschaften dar, sondern bringen Einschränkungen der Vertretungsmacht des zur Vertretung befugten Organs nach außen mit sich.

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