§ 7 vlbg BauG 2001
Geringfügige Planabweichungen, die den Verfahrensgegenstand nicht zu einem „aliud“ machen, ändern an der Wirksamkeit der zuvor erteilten Zustimmung des Nachbarn nichts.
VwGH, 02.07.2021, Ra 2021/06/0086
§ 7 vlbg BauG 2001
Geringfügige Planabweichungen, die den Verfahrensgegenstand nicht zu einem „aliud“ machen, ändern an der Wirksamkeit der zuvor erteilten Zustimmung des Nachbarn nichts.
VwGH, 02.07.2021, Ra 2021/06/0086