§ 46 tir BauO 2018, § 415 ABGB, § 416 ABGB, § 418 ABGB
Baupolizeiliche Aufträge sind an den Eigentümer der baulichen Anlage zu richten.
Bei einer Stützmauer, bei der die Grundstücksgrenze geringfügig überbaut wurde (hier: max 33 cm auf einer Länge von 16,40 m), entsteht kein Miteigentum des Nachbarn. Ein gegenüber dem Nachbarn erlassener Beseitigungsauftrag ist folglich rechtswidrig.