§ 26 stmk BauG 1995
Bezüglich der Frage, ob ein Zubau (Ausbau, Erweiterung) oder ein Neubau vorliegt, kommt Nachbarn kein subjektiv-öffentliches (Mitsprache-)Recht zu.
VwGH, 22.07.2021, Ra 2018/06/0317
§ 26 stmk BauG 1995
Bezüglich der Frage, ob ein Zubau (Ausbau, Erweiterung) oder ein Neubau vorliegt, kommt Nachbarn kein subjektiv-öffentliches (Mitsprache-)Recht zu.
VwGH, 22.07.2021, Ra 2018/06/0317