§ 26 Abs 1 Z 1 stmk BauG 1995, § 26 Abs 4 stmk BauG 1995
Dem Inhaber einer benachbarten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsanlage kommt bei der Errichtung eines Kindergartens sowie der Sanierung einer Volksschule kein Recht zur Erhebung von die Flächenwidmung betreffenden Einwendungen zu.