§ 31 Abs 3 oö BauO 1994
Bei der Einwendung des Nachbarn, dass ihm ein Recht auf Beibehaltung seines Fernwärmeanschlusses auf dem Baugrundstück zukäme, handelt es sich um eine zivilrechtliche Einwendung.
§ 31 Abs 3 oö BauO 1994
Bei der Einwendung des Nachbarn, dass ihm ein Recht auf Beibehaltung seines Fernwärmeanschlusses auf dem Baugrundstück zukäme, handelt es sich um eine zivilrechtliche Einwendung.