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Baugebrechen; Instandsetzung; baupolizeilicher Auftrag; Auflagen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/208bbl 2021, 232 Heft 6 v. 23.11.2021

§ 34 Abs 2 nö BauO 2014

Die Baubehörde ist bei einem Instandsetzungsauftrag nicht ermächtigt, noch Zusatzaufträge betreffend die Modalitäten der Ausführung (hier: die Überwachung der ordnungsgemäßen Herstellung des bewilligten Konsenses sowie die Meldung des Abschlusses der Arbeiten) auszusprechen.

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