Das Bauvorhaben ist rechtskräftig bewilligt. Die Bedenken der Nachbarn, der Sachverständigen und der Baubehörde konnten ausgeräumt werden. Der Auftrag wurde an den ausgewählten Bauunternehmer vergeben. Die Finanzierung steht. Endlich kann es mit den Bauarbeiten losgehen. Der Baukran soll aufgestellt werden. Doch besonders im städtischen Raum wirft der Gebrauch von Kränen oft schwierige Rechtsfragen auf: Ist das Aufstellen der Kräne bewilligungspflichtig? Dürfen auch die Nachbargrundstücke überschwenkt werden?