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Grunderwerbssteuerpflicht eines Kauf- und Baurechtsvertrags; keine Haftung des Vertragserrichters

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/200bbl 2021, 207 Heft 5 v. 27.9.2021

§ 1295 Abs 2 ABGB, § 1299 ABGB, § 9 RAO

Ist ein Vertragserrichter und Treuhänder nicht in die Erstellung des Finanzierungskonzepts eines Kauf- und Baurechtsvertrags eingebunden, sondern übernimmt er nur die Erstellung des Vertrags sowie die treuhändige Abwicklung der Transaktion, ergibt sich daraus nicht die Pflicht, andere Finanzierungsmodelle und gebührenvermeidende Alternativen zu entwickeln.

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