§ 431 ABGB, § 850 ABGB, § 1489 ABGB
Ersitzung schafft zwar originär Eigentum, lässt aber nicht einen ersessenen Grundstreifen dem Grundstück des Ersitzers zuwachsen.
Der Grenzverlauf zwischen zwei Grundstücken kann nur durch einen bücherlichen Eigentumswechsel oder durch eine Berichtigung der strittigen Grenze geändert werden.