§ 16 MRG, § 49 MRG
Durch die Entfernung oder Verlegung von Zwischenwänden werden Räume nicht neu geschaffen.
OGH, 20.04.2021, 5 Ob 170/20s
§ 16 MRG, § 49 MRG
Durch die Entfernung oder Verlegung von Zwischenwänden werden Räume nicht neu geschaffen.
OGH, 20.04.2021, 5 Ob 170/20s