§ 871 ABGB, § 922 ABGB, § 923 ABGB, § 924 ABGB
Die Frage, ob die Sache dem Vertrag entspricht, ist auch danach zu beurteilen, was der Übernehmer aufgrund der über sie gemachten öffentlichen Äußerungen des Übergebers oder bestimmter dritter Personen, vor allem in der Werbung und in den der Sache beigefügten Angaben, erwarten kann.