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Abweichung von den Vorschriften des Bebauungsplanes; Revision; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/183bbl 2021, 194 Heft 5 v. 27.9.2021

§ 69 Abs 1 wr BauO, Art 133 Abs 4 B-VG

Die Frage, ob durch eine konkrete Abweichung von den Vorschriften des Bebauungsplanes die Zielrichtung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes im Sinn des § 69 Abs 1 wr BauO unterlaufen wird oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des LVwG.

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