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Baupolizeiliche Aufträge; Benützungsverbot; Baukonsens; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/182bbl 2021, 194 Heft 5 v. 27.9.2021

§ 46 Abs 6 lit a tir BauO 2018, Art 133 Abs 4 B-VG

Die Frage, ob für die von einem Benützungsverbot erfasste bauliche Anlage ein baurechtlicher Konsens besteht oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des LVwG.

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