vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Flächenwidmung „Freiland“; Weideunterstand; Stall

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/181bbl 2021, 194 Heft 5 v. 27.9.2021

§ 41 Abs 2 lit b tir ROG 2016

Ein im Freiland zulässiger „Weideunterstand“ (hier: für Ponys) darf nicht vollständig geschlossen sein. Im Unterschied zu einem Stall müssen die Tiere frei aus- und eingehen können.

VwGH, 17.06.2021, Ra 2021/06/0077

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte