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Güllegrube; Baubewilligung; Benützungsbewilligung; Baukonsens; nachträgliche Auflagen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/180bbl 2021, 193 Heft 5 v. 27.9.2021

§ 29 Abs 6 stmk BauG 1995, § 38 Abs 5 stmk BauG 1995

Die Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen setzt das Vorliegen einer aufrechten baubehördlichen Bewilligung voraus.

Seite 193


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