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Bewilligungslose bauliche Anlage; baupolizeiliche Aufträge, Beseitigungsauftrag; Benützungsverbot

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/179bbl 2021, 193 Heft 5 v. 27.9.2021

§ 44 Abs 2 Z 1 oö BauO 1994

Wurde eine bauliche Anlage, deren Fertigstellung nach § 42 oder § 43 oö BauO 1994 anzuzeigen ist, ohne Baubewilligung errichtet, kann neben einem Beseitigungsauftrag auch die Benützung untersagt werden.

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