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Revisionspunkt; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/178bbl 2021, 193 Heft 5 v. 27.9.2021

§ 31 Abs 4 oö BauO 1994, § 28 Abs 1 Z 4 VwGG

Mit dem in der Revision genannten „Recht auf Beiziehung als Verfahrenspartei im Baubewilligungsverfahren“ wird nicht dargelegt, in welchem konkreten subjektiv-öffentlichen Nachbarrecht, welches Parteistellung und damit die Verpflichtung zur Beiziehung als Verfahrenspartei im Baubewilligungsverfahren hätte begründen können, der Revisionswerber verletzt sei.

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