Verordnung der bgld LReg, mit der die bgld Bauverordnung 2008 geändert wird, LGBl 2021/22
Mit dieser Nov wurde neben einigen Detailänderungen, die ua auch die für verbindlich erklärten OIB-Richtlinien betreffen, ein neuer § 40a über „Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ eingeführt.