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Feststellung; Zuschlagsentscheidung; Direktvergabe

RechtsprechungVergaberechtbbl 2021/167bbl 2021, 163 Heft 4 v. 16.7.2021

§ 33 wr VRG 2014, § 131 BVergG 2006, § 272 BVergG 2006

Die Feststellung nach § 33 Abs 1 Z 3 wr VRG 2014 stellt auf die unterbliebene Mitteilung der Zuschlagsentscheidung gemäß den §§ 131 bzw 272 BVergG 2006 ab und setzt somit eine zumindest dem Grunde nach bestehende Verpflichtung zur Vornahme einer derartigen Mitteilung voraus. Die §§ 131 und 272 BVergG 2006 sind nach § 41 Abs 1 BVergG 2006 bei einer Direktvergabe aber nicht anzuwenden.

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