§ 122 BVergG 2006, § 267 Abs 1 BVergG 2006, § 28 VwGG
Das Erfordernis einer fachkundigen Angebotsprüfung ist aus Sachlichkeitserwägungen auch im Sektorenbereich zu berücksichtigen. Eine Bewertungskommission muss in ihrer Gesamtheit über die gebotene Fachkunde verfügen.