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Haftung für Schäden durch nicht durchgeführte Dichtheitsprüfungen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/158bbl 2021, 159 Heft 4 v. 16.7.2021

§ 4 wr WasserversorgungsG, § 1295 Abs 1 ABGB, § 1304 ABGB

Ein von der Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft mit der Dichtheitsprüfung an Wasserleitungen beauftragtes Installationsunternehmen haftet wegen der nicht durchgeführten Prüfung für den Wassermehrverbrauch durch den Bruch eines Druckrohres.

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