§ 17 Abs 3 vlbg BauG 2001, § 19 lit k vlbg BauG 2001, § 33 Abs 2 vlbg BauG 2001, § 33 Abs 3 vlbg BauG 2001
Bei der Beurteilung, ob der Abbruch eines Gebäudes zu einer erheblichen Beeinträchtigung der erhaltenswerten Charakteristik des Orts- oder Landschaftsteiles führt, ist nicht relevant, was an der Stelle des abzubrechenden Bauwerks errichtet werden soll.