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Baupolizeilicher Auftrag; Adressat; Duldungspflichten des Eigentümers

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/140bbl 2021, 141 Heft 4 v. 16.7.2021

§ 14 vlbg BauG 2001, § 40 Abs 1 lit b vlbg BauG 2001

§ 40 Abs 1 vlbg BauG 2001 ermöglicht nur bei einer faktischen Unmöglichkeit, dem Bauherrn die Wiederherstellung aufzutragen, eine subsidiäre Heranziehung des Eigentümers.

Der Eigentümer (hier: Eigentümergemeinschaft) hat im Falle eines baupolizeilichen Wiederherstellungsauftrags die betreffenden Maßnahmen des Bauherrn zu dulden.

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