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Garage; Änderung des Verwendungszwecks; Brandschutz; Amtssachverständigengutachten; technische Richtlinien

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/137bbl 2021, 139 Heft 4 v. 16.7.2021

§ 2 tir FPO 1998, § 19 tir FPO 1998, § 28 Abs 1 lit c tir BauO 2018, § 46 Abs 6 lit c tir BauO 2018, § 52 AVG

Zur Beurteilung, ob bzw welche Gegenstände in einer Garage gelagert werden dürfen, kann der Amtssachverständige auch auf die Richtlinien der Landesstelle für Brandverhütung Tirol zurückgreifen.

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