§ 24 Abs 3 lit a vlbg BauG 2001
Einem früheren Grundeigentümer, dessen wirtschaftliches Interesse darin besteht, die allfällige Rückabwicklung eines mit dem Bauwerber abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrages zu verhindern, kommt keine Parteistellung im Baubewilligungsverfahren zu.