§ 16 Abs 2 WEG
Die Zusammenlegung bzw Verbindung zweier Wohnungseigentumsobjekte durch einen Türdurchbruch, die zwar demselben Eigentümer, aber zu verschiedenen Liegenschaften gehören, ist nicht genehmigungsfähig.
OGH, 07.01.2021, 5 Ob 117/20x
§ 16 Abs 2 WEG
Die Zusammenlegung bzw Verbindung zweier Wohnungseigentumsobjekte durch einen Türdurchbruch, die zwar demselben Eigentümer, aber zu verschiedenen Liegenschaften gehören, ist nicht genehmigungsfähig.
OGH, 07.01.2021, 5 Ob 117/20x