§ 31 Abs 4 letzter Satz oö BauO 1994, § 68 Abs 3 AVG
Der Schutz der Nachbarschaft gegen Immissionen kann grundsätzlich nicht dazu führen, dass die Baubewilligung für ein Bauvorhaben, das nach der für das Baugrundstück geltenden Flächenwidmung zulässig ist, versagt wird.