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Kfz-Pflichtstellplätze; Mindestanzahl; Feststellungsbescheid

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/97bbl 2021, 107 Heft 3 v. 15.6.2021

§ 63 Abs 7 nö BauO 2014

Die bescheidmäßige Feststellung des jeweiligen „Letztstandes“ einer ohnehin bereits vorhandenen Mindestanzahl der Kfz-Stellplätze (hier: anlässlich der Änderung des Verwendungszwecks einer Wohnung auf Büro/Kosmetikstudio) ist unzulässig.

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