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Ausscheiden; behebbarer Mangel; unbehebbarer Mangel; Kalkulation

RechtsprechungVergaberechtbbl 2021/88bbl 2021, 78 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 20 BVergG 2018, § 125 BVergG 2018, § 126 BVergG 2018, § 127 BVergG 2018, § 135 BVergG 2018, § 138 BVergG 2018, § 141 BVergG 2018

Die Nichtabgabe von Kalkulationsformblättern ist grundsätzlich als behebbarer Mangel zu behandeln. Ist ein Zuschlag auf Regielohnkosten gesondert in einer eigenen Position anzubieten, stellt dessen Fehlen einen Mangel des Angebots dar.

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