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Begriff „bestehende Gebäudehöhe“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/75bbl 2021, 70 Heft 2 v. 15.4.2021

Art V Abs 6 wr BauO, § 81 Abs 4 wr BauO

Als „bestehende Gebäudehöhe“ im Sinne des Art V Abs 6 wr BauO ist angesichts des Verweises auf § 81 Abs 4 wr BauO der bestehende „obere Anschluss der Gebäudefront“ anzusehen.

VwGH, 04.12.2020, Ra 2019/05/0294

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