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Gerätehütte; Gebäude; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/74bbl 2021, 70 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 60 Abs 1 lit a wr BauO, § 62a Abs 1 Z 5 wr BauO

Eine 2,00 m x 3,62 m große und 2,20 m hohe Gerätehütte ist als „Gebäude“ zu qualifizieren und außerhalb des Baulandes baubewilligungspflichtig.

LVwG Wien, 01.12.2020, VGW-211/005/14646/2019/VOR

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