vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unmittelbare Zuleitung; Drainagerohr; (günstige) Veränderung des natürlichen Wasserlaufes

RechtsprechungZivilrechtbbl 2021/31bbl 2021, 25 Heft 1 v. 15.2.2021

§ 364 Abs 2 ABGB

Eine „unmittelbare Zuleitung“ ist nach § 364 Abs 2 Satz 2 ABGB ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig, auch wenn sie von einer behördlich genehmigten Anlage im Sinn des § 364a ABGB ausgeht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte