§ 2 Abs 1 tir BauO 2018, § 4 Abs 1 tir BauO 2018, § 46 Abs 1 tir BauO 2018
Die Herstellung eines Lagerplatzes für Absetz- und Abrollcontainer sowie zum Abstellen von LKW auf einer Fläche von 2.100 m2 erfordert entsprechende bautechnische Kenntnisse für die Abtragung der Humusschicht, die Herstellung eines Unterbaues, die Aufbringung eines entsprechenden Frostkoffers und einer Fräsasphaltschicht, sodass eine bauliche Anlage vorliegt.