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Baubewilligung; Abstandsbestimmung; Garagentor; zugewandte Außenwand

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/11bbl 2021, 17 Heft 1 v. 15.2.2021

§ 41 Abs 1 Z 5 oö BauTG 2013

In den Nachbargrundgrenzen zugewandten Außenwänden von Gebäuden (und Schutzdächern), die einen Abstand von weniger als 2 m zur Nachbargrundgrenze aufweisen, ist nach § 41 Abs 1 Z 5 lit b oö BauTG 2013 auch kein Garagentor zulässig.

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