§ 17 Z 9 nö BauO 2014
Nach § 17 Z 9 nö BauO 2014 zählt eine „Pergola“ zu den bewilligungs-, anzeige- und meldefreien Vorhaben. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist die entscheidende Funktion einer „Pergola“, dass sie als Rankgerüst in einer Gartenanlage Pflanzen Halt gewährt. Eine „Pergola“ ist nach oben offen und nicht raumbildend.