§ 35 Abs 2 Z 2 nö BauO 2014, § 435 ABGB
Im Fall eines Superädifikates ist der Bauauftrag dem Eigentümer des Superädifikates (hier: Nebengebäude zu einem Badehaus) zu erteilen. Eine Rechtsverletzung des Revisionswerbers, dem der Abbruchauftrag als Eigentümer des Superädifikates erteilt wurde, kann durch den Umstand einer rechtswidrigen Verpflichtung (auch) der Grundeigentümer nicht bewirkt werden.