§ 38 AVG, § 10 Abs 1 lit b krnt BauO 1996
Eine bereits erteilte Zustimmung des Grundeigentümers zum Bauansuchen kann auch bis
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§ 38 AVG, § 10 Abs 1 lit b krnt BauO 1996
Eine bereits erteilte Zustimmung des Grundeigentümers zum Bauansuchen kann auch bis
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