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Kein Recht auf Bestand einer Forststraße zur Bewirtschaftung einer Schutzhütte; Bindung des Gerichts an Verwaltungsbescheid

RechtsprechungZivilrechtbbl 2020/197bbl 2020, 250 Heft 6 v. 15.12.2020

§ 33 Abs 4 ForstG, § 190 ZPO

Gemäß § 33 Abs 4 ForstG hat der Erhalter einer Forststraße deren Befahren durch Fahrzeuge im Rettungseinsatz oder zur Versorgung von über die Forststraße erreichbaren Schutzhütten zu dulden, soweit es die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Wälder zulässt.

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