§ 850 ABGB, § 851 ABGB
Besteht Streit über den eigentumsrechtlichen Grenzverlauf, so ist die richtige Grenze laut aktuellem Grundbuchsstand festzustellen.
Dabei ist nicht auf die Mappengrenzen abzustellen. Liegt eine nachweisbare Naturgrenze eines Grundstücks, das nicht im Grenzkataster eingetragen ist, zwischen zwei Nachbarn vor, ist nicht erforderlich, dass sich die Nachbarn über diese Naturgrenze einig sind.