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Lüftungsanlage für Garage; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/184bbl 2020, 242 Heft 6 v. 15.12.2020

§ 3 Abs 1 Z 5 wr GaragenG, § 6 Abs 1 wr GaragenG, § 134a wr BauO

Die Errichtung einer mechanischen Anlage für die Be- und Entlüftung von Garagen (Lüftungsanlage) ist gesondert bewilligungspflichtig.

Eine solche Lüftungsanlage darf – selbst bei Pflichtabstellplätzen – nicht den Immissionsschutzbestimmungen des § 6 Abs 1 wr GaragenG widersprechen.

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