§ 63 Abs 1 wr BauO, § 79 Abs 6 wr BauO, § 13 Abs 3 AVG
Die Nichtvorlage der Nachbarzustimmung zu einem geringeren Abstand nach § 79 Abs 6 wr BauO beeinträchtigt lediglich die Erfolgsvoraussetzungen eines (Baubewilligungs-)Ansuchens. Die Erteilung eines baubehördlichen Verbesserungsauftrages ist daher unzulässig.