§ 61 Abs 4 tir ROG 2011 (2016)
Kfz-Stellplätze in Form von Schotterrasen sind nicht in die Bebauungsdichte einzurechnen.
Seite 240
§ 61 Abs 4 tir ROG 2011 (2016)
Kfz-Stellplätze in Form von Schotterrasen sind nicht in die Bebauungsdichte einzurechnen.
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