§ 16 Abs 1 sbg BauPolG, § 24b Abs 2 sbg BauPolG
Eine im Gemeindeinstanzenzug erhobene Berufung gegen einen Baueinstellungsbescheid hat gemäß §§ 16 Abs 1 letzter Satz in Verbindung mit 24b Abs 2 sbg BauPolG ex lege keine aufschiebende Wirkung.
LVwG Sbg, 22.07.2020, 405-3/706/1/11-2020